Ästhetisch-chirurgische Eingriffe
Subjektiv empfundene körperliche „Makel“ stellen für die betroffene Person häufig eine Belastung dar und verursachen einen psychischen Leidensdruck. Daher wünschen sich viele PatientInnen eine chirurgische Korrektur (Schamlippen, Brust, Nase, Ohren, etc.). Um zu klären, ob der Wunsch nach einer ästhetischen Operation die Konsequenz einer psychischen Erkrankung ist, verlangen Plastische Chirurgen häufig vorab eine klinisch-psychologische Begutachtung.
Bei der Begutachtung werden anamnestische Daten sowie psychischer Leidensdruck und Motive für die Operation erhoben. Den Abschluss bildet eine testpsychologische Untersuchung mit standardisierten Testverfahren.
Bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen geht es aber in manchen Fällen auch um eine mögliche (teilweise) Kostenübernahme durch die Krankenkassen, zum Beispiel im Falle einer Brustreduktionsplastik. Auch in diesem Fall unterstütze ich Sie gerne mit einem Gutachten inklusive Empfehlung an die für Sie zuständige Krankenkasse.
Ablauf der Begutachtung:
- Anamnesegespräch
- Explorationsgespräch (Klärung von Motivation, gesundheitliche Einschränkungen, Lebensqualität, etc.)
- Testpsychologische Untersuchung
Wann ist das Gutachten fertig?
Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie dann das schriftliche Gutachten, welches das Gespräch sowie die Testergebnisse zusammenfasst und eine Empfehlung beinhaltet.