Verdacht auf Demenz
Psychologisches Gutachten bzw. Gutachtenerstellung bei

Verdacht auf Demenz

Psychologische Gutachten zur Früherkennung einer Demenz oder zur Beurteilung des Stadiums der kognitiven Beeinträchtigung können von jeder Privatperson in Auftrag gegeben werden.
Die Gutachten dienen zum Beispiel als wichtige Zusatzinformation für die Einstufung des Pflegegeldes oder bei konkreten Fragestellungen (Geschäfts- und Testierfähigkeit, Fahrtauglichkeit, etc.).

Psychologische Gutachten zur Früherkennung einer Demenz oder zur Beurteilung des Stadiums der kognitiven Beeinträchtigung können von jeder Privatperson in Auftrag gegeben werden.

Die Gutachten dienen zum Beispiel als wichtige Zusatzinformation für die Einstufung des Pflegegeldes oder bei konkreten Fragestellungen (Geschäfts- und Testierfähigkeit, Fahrtauglichkeit, etc.).


Kognitive Beeinträchtigungen bzw. dementielle Veränderungen können in Folge von Erkrankung wie etwa Multiple Sklerose, Chorea Huntington oder Morbus Alzheimer auftreten.  Eine Demenz betrifft nicht nur den Patienten/die Patientin, sondern stellt für das gesamte soziale Umfeld eine große Herausforderung und Belastung dar. Sie ist eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung und geht mit einem stetigen Abbau der kognitiven Leistungsfähigkeit einher. Vor allem in den Anfangsphasen der Erkrankung, in denen der Betroffene/die Betroffene den Leistungsabbau bemerkt und unter Umständen nicht mehr kaschieren kann, entwickelt sich häufig auch eine depressive Symptomatik.

Mittels neuropsychologischer Testverfahren kann überprüft werden, ob eine kognitive Beeinträchtigung vorliegt und im nächsten Schritt ein Therapieplan entwickelt werden. Die Demenz lässt sich zwar nicht heilen oder stoppen, aber es kann versucht werden den Verlauf mittels Medikamenten, sogenannten Antidementiva, zu verlangsamen. Für die Etablierung einer medikamentösen Therapie ist eine vorangegangene psychologische Testung äußerst wichtig.

Ein hoher Stellenwert kommt der psychologischen Begutachtung auch zu, wenn es um Fragen der Geschäfts- und Testierfähigkeit, Beantragung oder Aufhebung einer Sachwalterschaft, Einstufung des Pflegegelds oder Beurteilung der Fahrtauglichkeit geht.

Sollte der Patient/die Patientin körperlich eingeschränkt bzw. nicht mobil sein, kann die Begutachtung natürlich auch im Rahmen eines Hausbesuchs stattfinden.

Da ich Wahlpsychologin für Diagnostik bin, bekommen Sie bis zu 80 % des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Dafür benötigen Sie eine Überweisung von einem Facharzt für Psychiatrie/Neurologie/Innere Medizin bzw. Ihrem praktischen Arzt mit einer chefärztlichen Bewilligung. Auf dem Überweisungsschein muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD-10 angeführt werden.

Gerne gebe ich Ihnen diesbezüglich persönlich Auskunft.

Ablauf der Begutachtung:

  • Ausführliche Fremd- und Eigenanamnese
  • Exploration
  • Neuropsychologische Untersuchung (Konzentration, Merkfähigkeit, etc.)


Das psychologische Gutachten erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen – auch kann gerne ein weiterer Termin zur Besprechung der Ergebnisse vereinbart werden.Auf Wunsch können weiterführende psychologische Behandlungen bzw. Angehörigenberatungen in Anspruch genommen werden. Gerne biete ich Ihnen auch Verlaufskontrollen nach einem angemessenen Zeitraum an.

Kontaktinformation

nadja fritzer mmag dr

Wenn Sie sich angesprochen fühlen oder nähere Infos zu meinen Leistungen benötigen, dann kontaktieren Sie mich unter:
0650/32 00 938 oder benutzen Sie das Online Kontaktformular.
Ich bin stets bemüht die Gutachten innerhalb einer Woche fertigzustellen, damit Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens zügig vorankommen können.

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