Waffenpsychologisches Gutachten
Mein Angebot: Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Waffenpsychologisches Gutachten

Als eingetragene zertifizierte Begutachtungsstelle für das BMI gemäß § 1 Abs. 2 Waffengesetz Durchführungsverordnung, biete ich die waffenpsychologische Überprüfung gemäß der geltenden Gesetzeslage an.

Das Gutachten muss Aufschluss darüber geben, ob Sie „dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“ (§ 41 Abs. 1  WaffG).

  1. Zuerst geben Sie bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde bekannt, dass Sie eine Waffenbesitzkarte/einen Waffenpass beantragen möchten. Im Zuge der Beantragung müssen Sie namentlich die von Ihnen ausgewählte GutachterIn nennen. Sollten Sie mich ausgewählt haben, setzen Sie sich bitte im Anschluss mit mir in Verbindung, damit wir alles Weitere besprechen können. Sie können mich anrufen, mir mailen oder das Kontaktformular nützen.
  2. Im nächsten Schritt werden mir von der Behörde für die waffenpsychologische Überprüfung erforderliche Unterlagen übermitteltdiese sind zwingend notwendig. Sobald mir diese vorliegen, kann ein Termin zur waffenpsychologischen Überprüfung vereinbart werden.
  3. Dieser Termin umfasst, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, ein Vorgespräch, eine umfangreiche testpsychologische Diagnostik sowie ein Explorationsgespräch. Ziel ist die Beantwortung der Frage, „ob Sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“ (§ 41 Abs. 1 WaffG).
  4. Das Gutachten sowie die vorgeschriebene Mitteilung an die Behörde, werden Ihnen zugeschickt. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Gutachten zehn Jahre lang aufzubewahren.

Kosten

Das gesetzlich geregelte Honorar beträgt €678,0 und ist als Fixpreis zu verstehen (diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UstG befreit).

Wichtige Informationen:

  • Sollte in den letzten zehn Jahren ein waffenpsychologisches Gutachten über Sie erstellt worden sein, müssen Sie das zum Termin mitbringen.
  • Kommen Sie zum Termin ausgeruht und nehmen Sie am Tag zuvor bzw. am Tag des Termins keinen Alkohol zu sich! Dauermedikation (z.B. Blutdruckmittel) nehmen Sie bitte nach Therapieplan ein.
  • Bringen Sie bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und bei Bedarf eine Lesebrille mit.
  • Im Falle eines negativen Gutachtens, wird die Behörde darüber in Kenntnis gesetzt und Sie unterliegen einer Sperrfrist von 12 Monaten. Auch in diesem Fall erhalten Sie ein ausführliches Gutachten.
  • Das Honorar ist zwingend im Vorhinein zu entrichten (gemäß § 4 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung).


Die gesamte Rechtsvorschrift für die 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006017

Kontaktinformation

nadja fritzer mmag dr

Wenn Sie sich angesprochen fühlen oder nähere Infos zu meinen Leistungen benötigen, dann kontaktieren Sie mich unter:
0650/32 00 938 oder benutzen Sie das Online Kontaktformular.
Ich bin stets bemüht die Gutachten innerhalb einer Woche fertigzustellen, damit Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens zügig vorankommen können.

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