Waffenpsychologisches Gutachten

Psychologisches Gutachten

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Gemäß dem geltenden Waffengesetz (1997) benötigen BewerberInnen für  eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) ein waffenpsychologisches Gutachten, welches sie der Behörde vorlegen müssen. Als Sachverständige kann ich Ihnen diese Leistung rasch und fachkundig anbieten.


In der waffenpsychologischen Untersuchung, welche nur von speziellen eingetragenen Begutachtungsstellen durchgeführt werden dürfen,  wird unter anderem Ihre Selbst- und Impulskontrolle, Risikobereitschaft und die Neigung zu unvorsichtigen Verhalten in Stress- oder Gefahrensituationen evaluiert. Des Weiteren werden anhand eines Leitfadens unter anderem persönliche Daten sowie das Motiv für den Erwerb und die Verwendung einer Handfeuerwaffe besprochen.
Neben einem ausführlichen Anamnese- und Explorationsgespräch, kommen auch spezielle testpsychologische Instrumente zum Einsatz.

Die Kosten sind gesetzlich geregelt und betragen € 236,00.

Bitte bringen Sie zur Begutachtung einen amtlichen Lichtbildausweis und bei Bedarf eine Lesebrille mit.


Ablauf des Gutachtens:

  • Anamnesegespräch
  • Explorationsgespräch
  • Testpsychologische Untersuchung
  • Dauer: ca. 1 Stunde


Da es sich um ein Ausschlussverfahren handelt, kann in den meisten Fällen eine positive Stellungnahme ausgestellt werden - diese erhalten Sie innerhalb weniger Tage zugesandt. Gegenüber den Behörden gilt natürlich strenge Verschwiegenheitspflicht – nur Ihnen wird das Ergebnis bekanntgegeben!

Sollten bei der ersten Begutachtung (Stufe 1) Zweifel bezüglich einer positiven Beurteilung aufkommen, haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder wir besprechen in einem ausführlichen Explorationsgespräch die auffälligen Punkte und Sie unterziehen sich einer vertiefenden Testdiagnostik oder aber Sie entscheiden sich gegen eine weiterführende waffenpsychologische Untersuchung (Stufe 2). Bei positiver Absolvierung der Stufe 2-Untersuchung erhalten Sie das Gutachten innerhalb kürzester Zeit per Post, bei einem negativen Ergebnis wird kein Gutachten erstellt. Für die weiterführende Untersuchung fallen erneut Kosten an. Natürlich steht es Ihnen frei die weiterführende waffenpsychologische Begutachtung bei einer anderen Begutachtungsstelle durchführen zu lassen.

Kontaktieren Sie mich!

Wenn Sie sich angesprochen fühlen oder nähere Infos zu meinen Leistungen benötigen, dann kontaktieren Sie mich unter:
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Ich bin stets bemüht die Gutachten innerhalb einer Woche fertigzustellen, damit Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens zügig vorankommen können.

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