Waffenpsychologische Überprüfung
Das Gutachten muss Aufschluss darüber geben, ob Sie „dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“ (§ 8 Abs. 7 S 2 WaffG).
Kosten
Die Kosten sind gesetzlich geregelt und betragen € 236,00.
Ablauf des Gutachtens
- Anamnesegespräch
- Explorationsgespräch
- Testpsychologische Untersuchung
Kann kein positives Gutachten erstellt werden, ist die Begutachtungsstelle gemäß § 8 Abs. 7 S 4 WaffG verpflichtet, unverzüglich eine Meldung an Ihre Waffenbehörde zu erstatten. Dies hat eine 6-monatige Sperrfrist als Konsequenz. Erst nach Ablauf der Frist, kann ein erneutes waffenpsychologisches Gutachten von der zuständigen Behörde für die Antragsstellung verwertet werden.
Auf Ihren Wunsch hin, kann nach einem negativen Gutachten auch eine weiterführende psychologische Untersuchung (Stufe 2) durchgeführt werden. Die Kosten richten sich nach dem Umfang und werden individuell vereinbart.
Allgemeine Hinweise
- Kommen Sie ausgeruht zum Termin
- Vermeiden Sie am Vorabend vor der Überprüfung den Konsum von Alkohol
- Bitte nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente ein (z.B. Blutdruckmittel). Keinesfalls aber Beruhigungsmittel oder Ähnliches, da diese zu einer Beeinträchtigung führen könnten
- Sollten Sie eine Lesebrille benötigen, bringen Sie diese auch zum Termin mit
- Lichtbildausweis bitte nicht vergessen!