Zahnbehandlung unter Vollnarkose
Psychologisches Gutachten / Gutachtenerstellung für:

Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Eine Narkose bei zahnärztlichen Behandlungen ist in der Regel eine Privatleistung und muss von den PatientInnen selbst getragen werden. In Ausnahmefällen, wie etwa einer Zahnbehandlungsphobie, kann eine (Teil-) Kostenübernahme durch die Krankenkasse erwirkt werden.

Personen, die sehr große Angst vor Spritzen oder zahnärztlichen Behandlungen haben, meiden Kontrollbesuche und suchen erst dann einen Zahnarzt auf, wenn sie schon über einen langen Zeitraum unter starken Schmerzen leiden. Wenn sie an den Zahnarztbesuch denken, leiden sie häufig unter Schweißausbrüchen, Herzrasen, Übelkeit und starken Angstzuständen. In solchen Fällen ist eine dentale Behandlung meist nur unter einer Vollnarkose möglich – die Kosten dafür sind in der Regel selbst zu tragen. Liegt aber eine, durch ein klinisch-psychologisches Gutachten diagnostizierte Zahnbehandlungsphobie vor, ist eine (Teil-) Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse möglich.

Ablauf der Begutachtung

  1. Anamnesegespräch
  2. Explorationsgespräch (Beeinträchtigung, Leidensdruck, …)
  3. Testpsychologische Untersuchung


Wann ist das Gutachten fertig?

Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie dann das schriftliche Gutachten, welches das Gespräch sowie die Testergebnisse zusammenfasst und eine Empfehlung beinhaltet.

Kontaktinformation

nadja fritzer mmag dr

Wenn Sie sich angesprochen fühlen oder nähere Infos zu meinen Leistungen benötigen, dann kontaktieren Sie mich unter:
0650/32 00 938 oder benutzen Sie das Online Kontaktformular.
Ich bin stets bemüht die Gutachten innerhalb einer Woche fertigzustellen, damit Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens zügig vorankommen können.

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